Sie können die Arbeit der Stiftung auf unterschiedlichen Wegen unterstützen:

Sie leisten eine Spende, die direkt in aktuelle oder geplante Hilfsprojekte fließt und so die alltägliche Arbeit aktiv mitgestaltet.

Ihre Spende ist gemäß §10b EStG steuerlich absetzbar. Uns ist sehr daran gelegen, die Verwaltungskosten der Stiftung gering zu halten. Bis zu einem Betrag von 300 Euro erkennt das Finanzamt die Kopie des Überweisungsträgers oder Ihren Kontoauszug als Spendenbeleg an. Einen vereinfachten Spendennachweis der Niemack-Jahnke-Stiftung können Sie hier herunterladen.

Alternativ können Sie auch zustiften. Eine Zustiftung fließt direkt in das Grundstockvermögen der Stiftung, verbleibt dort dauerhaft und sorgt für eine nachhaltige Erhöhung der Zinserträge.

Egal in welcher Form Sie die Stiftung unterstützen möchten, können Sie dies durch eine herkömmliche Überweisung oder per online Einzugsermächtigung tun. Bitte achten Sie darauf, je nachdem ob Sie spenden oder zustiften wollen, das richtige Konto anzugeben. Für einen Spendennachweis geben Sie bitte auch Ihre Adresse mit an.

Spendenkonto:

Kontoinhaber: Stifter für Stifter
Verwendungszweck: Eva Niemack und Claudia Jahnke Stiftung
IBAN: DE21 7002 0500 5020 4690 00
BIC: BFSWDE33XX
SozialBank AG

Konto für Zustiftungen

Kontoinhaber: Stifter für Stifter
Verwendungszweck: Eva Niemack und Claudia Jahnke Stiftung
IBAN: DE51 7002 0500 6940 4690 00
BIC: BFSWDE33XX
SozialBankAG

Die Stifterin garantiert, dass jeder gespendete Euro zu 100% dem Stiftungszweck zu Gute kommt. Alle Kosten, beispielsweise für die Stiftungsverwaltung, trägt die Stifterin privat.